Dokumentation der Ergebnisse einer Kompetenzfeststellung
31. Januar 2008„Am Ende einer Kompetenzfeststellung erhält jede Teilnehmerin bzw. jeder Teilnehmer eine individuelle schriftliche Ergebnisdokumentation. Diese Dokumentation enthält Aussagen zu den eingesetzten Verfahren, zu den Rahmenbedingungen und zu den erfassten bzw. bilanzierten Kompetenzen. Außerdem werden in der Ergebnisdokumentation Hinweise zu Entwicklungszielen und Wegen der Zielerreichung gegeben.“ (Druckrey 2007, S. 50) Um eine aussagekräftige Ergebnisdokumentation schreiben zu können, ist es wichtig, während des gesamten Prozesses einer Kompetenzfeststellung alle Teil- und Zwischenergebnisse, die Ergebnisse verschiedener Aufgaben und Übungen sorgfältig zu dokumentieren.
Die Abschlussdokumentation einer Kompetenzfeststellung wird meist als Förderempfehlung bezeichnet. In den berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen der Bundesagentur wird vom Qualifizierungsplan gesprochen und manche Verfahren arbeiten mit einem so genannten Ergebnisbogen. In allen Fällen ist es empfehlenswert, sich an den Kriterien und Hinweisen zur Erstellung eines Gutachtens zu orientieren.
1. Ausführungen zu Gutachten
Förderempfehlungen sind Gutachten, die bestimmten Kriterien und Anforderungen gerecht werden müssen. Nach Jeserich (1981, S. 203) versteht man unter einem Gutachten „eine geordnete, zusammenfassende Darstellung und Deutung aller gefundenen Persönlichkeitsdaten, d. h. aller Befunde“. In der Literatur wird der Begriff „Befund“, im Gegensatz zu der Auffassung von Jeserich, oft nicht als das Ergebnis von Tests, Verhaltensbeobachtungen etc., sondern als Beurteilung der Ergebnisse in Bezug auf die Fragestellung verstanden. Jeserich unterscheidet zwischen Befund und Urteil, andere Autorinnen bzw.Autoren zwischen Ergebnis und Befund.
Gutachten im Rahmen von Assessment Centern (AC) und Kompetenzfeststellungen werden meist in strukturierter Form erstellt. Sie orientiert sich an den Anforderungsmerkmalen oder Übungen. Diese Struktur vereinfacht das Schreiben, führt zu einer besseren Vergleichbarkeit und dient der Qualitätssicherung.
Als Ziele des Gutachtens werden genannt:
1) Beantwortung der Fragestellung
2) Beachtung der Adressaten des Gutachtens
3) Angemessene Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten
(vgl. Westhoff, 1998)
Im Sinne dieser Ziele werden nur Informationen über konkretes Verhalten verwendet und unnötig verallgemeinernde Aussagen vermieden, um Etikettierungen der zu begutachtenden Person zu vermeiden. Vor dem Schreiben eines Gutachtens ist es wichtig, sich Klarheit darüber zu verschaffen, für wen das Gutachten geschrieben wird und welche Ziele damit verfolgt werden.
Entscheidet beispielsweise der Auftraggeber anhand der Förderempfehlung über den weiteren Förderverlauf des Jugendlichen (wie es in den berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit der Fall ist) oder dient die Förderempfehlung Lehrerinnen und Lehrern für die weitere Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern? (Voraussetzung für diese Weitergabe ist die zuvorige Zustimmung der Schülerinnen und Schüler.) Oder soll die Förderempfehlung den Jugendlichen selbst Auskunft über ihre Ergebnisse liefern?
Grundsätzlich gilt, dass Gutachten empfängerorientiert zu verfassen sind. Erst wenn der Empfänger das Gutachten versteht, kann er daraus Maßnahmen für die weitere Förderung (Kompetenzentwicklung) ableiten und Entscheidungen treffen. Deshalb muss im Vorfeld abgeklärt werden, welche Information der Empfänger benötigt, welche Erfahrungen sie bzw. er in der Arbeit mit Gutachten hat und was mit dem Gutachten erreicht werden soll. Ehrlichkeit, Offenheit und der Verzicht auf Gutachten mit „Geheimsprache“ sind dafür notwendige Voraussetzungen. Je nach Adressat kann es notwendig sein, unterschiedliche Schwerpunkte zu setzen.
Weitere Fragen, die vor dem Schreiben eines Gutachtens zu klären sind, lauten z.B.:
• Welche Informationsquellen können berücksichtigt werden?
• Welche Merkmale von Verhaltensbeobachtungen, Tests, Fragebogen, Zeugnissen, Gesprächen etc. müssen wie berücksichtigt werden?
• Wie werden diese Informationen angemessen und verständlich dargestellt?
• Wie werden die Informationen zu brauchbaren und nützlichen Aussagen kombiniert?
• Wie werden Vorschläge zum weiteren Vorgehen formuliert?
• Wie wird ein Gutachten sprachlich richtig gestaltet?
2. Ausführung zum Aufbau eines Gutachtens
Allgemeine formale Kriterien bei der Erstellung von Gutachten:
• Neben obligatorischen Angaben wie der Nennung von Auftraggeber und Auftragnehmer, sollten auf jeden Fall Zweck und Ziele des Gutachtens angegeben werden.
• Alle Ergebnisse und Informationen, die für die Beantwortung der Fragestellung wichtig sind, werden geordnet nach Informationsquellen dargestellt.
• Zur Gewährleistung der Nachvollziehbarkeit ist es wichtig, genaue Bezeichnungen bzw. Beschreibungen der verwendeten Testverfahren sowie das Datum der Durchführung anzugeben.
• Eine Zusammenfassung der besonderen Stärken und Schwächen kann in einem übergeordneten Zusammenhang dargestellt werden. In einem stark berufsbezogenen Verfahren zur Kompetenzfeststellung könnte einen solcher Zusammenhang beispielsweise die Kategorie „Berufliche Fähigkeiten“ darstellen.
• Befund und Urteil sind sorgfältig zu trennen. Damit ist gemeint, dass die Befunde, also die Ergebnisse der eingesetzten Verfahren, zunächst ohne Wertung beschreibend dargestellt werden, da sie die Grundlage für die spätere Beurteilung sind. Zwar enthalten die Ergebnisse aus Tests oder AC eine Wertung, indem beispielsweise festgestellt wird, dass jemand eine gute Leistung gezeigt hat. Dieses Ergebnis sagt aber noch nicht aus, ob die Person damit auch für eine bestimmte Berufsrichtung geeignet ist. Diese Beurteilung erfolgt erst später, wenn alle Befunde verglichen, gewichtet und zu einer Gesamtaussage kombiniert werden. Diese Trennung von Befund und Urteil führt zu einer verbesserten Objektivität, stellt sicher, dass sich jedes Urteil aus vorher dargestellten Befunden ableiten lässt und verringert damit die Gefahr unzulässiger Spekulationen.
• Das Gutachten basiert auf den Ergebnissen aller durchgeführten Verfahren zur Kompetenzfeststellung und bezieht auch das Auswertungsgespräch mit der Teilnehmerin bzw. dem Teilnehmer mit ein. Zumindest im Falle eines AC fließen auch die Ergebnisse aus der gemeinsamen Beobachterkonferenz ein. Daher sollte das Gutachten die Meinung aller an der Kompetenzfeststellung beteiligten Personen widerspiegeln und nicht allein die Meinung der Person, die das Gutachten erstellt. Auch aus diesem Grund ist es so wichtig, alle Einzelergebnisse gut zu dokumentieren (s. o.). Vertreten die Beteiligten unterschiedliche Meinungen und lässt sich keine Einigung erzielen, sollte dies schriftlich und nachvollziehbar begründet werden. Dies kann nur erreicht werden, wenn auf eine sorgfältige Trennung von Befund und Urteil (s. o.) geachtet wird.
Nach Graumann (1960, S.90ff.) lassen sich vier Arten von Verhaltensbeschrei¬bungen unterscheiden:
1) verbaler Modus (z. B. „Marion arbeitet“)
2) adverbialer Modus (z. B. „Marion arbeitet effizient“)
3) adjektivischer Modus (z. B. „Marion ist eine selbstbewusste Frau“)
4) substantivischer Modus (z. B. „Marions Durchsetzungsfähigkeit hilft ihr …“)
In Gutachten findet sich meist der adverbiale Modus, da dieser dazu geeignet ist, ein Verhalten bzw. die Art und Weise, wie etwas geschieht, möglichst genau zu beschreiben. Bei der Verwendung der adjektivischen und substantivischen Modi sollte man bedenken, dass sich diese nicht auf konkret beobachtbares Verhalten in bestimmten Situationen - zu einem bestimmten Zeitpunkt - beziehen, sondern angenommen wird, dass es sich um stabile Persönlichkeitseigenschaften handelt. Dadurch besteht die Gefahr der Spekulation und Verallgemeinerung, da man möglicherweise mehr über einen Menschen aussagt, als tatsächlich beobachtet werden konnte. Der Gebrauch lässt sich nicht immer vermeiden, man sollte sich jedoch der möglichen Missinterpretation durch die Leserin bzw. den Leser des Gutachtens, der eigenen (möglichen) Fehleinschätzung und der Gefahr, dass die Aussage zu einer „Etikette“ des Begutachteten wird, bewusst sein.
In der Literatur wird oft darauf hingewiesen, dass die Abschlussdokumentation im Präsens geschrieben werden sollte. Gerade in Verfahren zur Kompetenzfeststellung für junge Menschen im Übergang Schule – Beruf erscheint es aber sinnvoll, die Gutachten im Perfekt zu schreiben. Zum einen werden in einem Gutachten häufig Beobachtungen beschrieben, die ja tatsächlich bereits in der Vergangenheit liegen. Zum anderen räumt die Vergangenheitsform ein, dass ein damals gezeigtes Verhalten sich zwischenzeitlich verändert haben kann (ein Schüler hat gelernt, andere ausreden zu lassen, bevor er zu sprechen beginnt).
Noch bedeutsamer ist aber die Nutzung positiver Formulierungen. Eggert (1998, S. 190) unterscheidet so genannte „Giftsätze“ und „Goldsätze“. Typische „Giftsätze“ sind beispielsweise Sätze wie diese: „Ihr Arbeitsverhalten ist planlos.“ oder „S. kann weder addieren noch subtrahieren, …“. „Goldsätze“ hingegen formulieren positiv: „In den Gruppenübungen zur sozialen Kompetenz zeigte sich M. stark motiviert, seine Ideen und Argumente einzubringen. Aufgrund von Verständigungsschwierigkeiten gelang ihm dies nicht in allen Fällen.“ „Sie entwickelte eine eigene Reihenfolge, die Teilaufgaben zu bearbeiten und sie in der vorgegebenen Zeit zu einem Ergebnis zu führen.“
Positive Formulierungen tragen dazu bei, den Blick nach vorne zu richten. Sie können zu einer Erweiterung der Förderung beitragen und Beziehungen positiv beeinflussen. Dabei geht es nicht darum, Dinge schön zu reden, eine positive Formulierung ist noch nicht gleichbedeutend mit einer positiven Verhaltensweise. Der Versuch aber, Dinge positiv zu formulieren, führt weg von der so häufig anzutreffenden Defizitorientierung. Positive Formulierungen tragen zur Ressourcenorientierung bei und führen dazu, von den Stärken auszugehen.
3. Darstellung, Kombination und Gewichtung der Befunde
Das Schreiben von Förderempfehlungen wird häufig von der Sorge begleitet, der bzw. dem Jugendlichen mit einer Beurteilung zu schaden. Die Schwierigkeit genau und differenziert zu beobachten und zu bewerten und der häufige Wunsch mit der Förderempfehlung keine negativen Reaktionen auszulösen, kann zu unverbindlichen und unkonkreten Gutachten führen, die mehr schaden als eine ehrliche Aussage. Die Gefahr unverbindlicher Gutachten liegt darin, dass dem Informationsempfänger durch allgemeine Formulierungen zu viel Interpretationsspielraum gegeben wird. Um dem entgegenzuwirken, sollten Stärken und Schwächen differenziert und konkret benannt werden. Dies ist den Jugendlichen gegenüber verantwortungsvoller als ein beliebig interpretierbares Gutachten zu verfassen, das zu keiner sinnvollen Förderung führt. Ein aussagekräftiges Gutachten, das die persönliche Würde der Jugendlichen bzw. des Jugendlichen wahrt, schadet niemanden und nutzt allen Beteiligten.
Gewichtung eines Befundes
Eine Abschlussdokumentation oder Förderempfehlung besteht aus Befunden, die geordnet, gewichtet, verglichen und kombiniert werden müssen. Daher sollte man sich zunächst einen Überblick über alle vorhandenen Informationen und Ergebnisse verschaffen. Häufig liegt eine Fülle von Informationen vor. Tritt darin ein Befund (z. B. Stärken in der Teamarbeit) mehrmals auf, hat er ein größeres Gewicht, als wenn er nur einmal beobachtet werden konnte. Finden sich dagegen Schwankungen oder konnte ein Merkmal nur einmal beurteilt werden, sollte man bei der Schlussfolgerung vorsichtig sein und auf keinen Fall interpretieren, sondern lieber die Ergebnisse in beschreibender Sprache darstellen.
Widersprüchliche Befunde
Auch bei scheinbar widersprüchlichen Befunden, wenn z. B. die Teamarbeit in einer Übung sehr stark – in einer anderen Übung dagegen kaum zu beobachten war - ist es wichtig, diese Widersprüche, zu beschreiben und wenn möglich zu erklären. Ursachen können z. B. situative Faktoren, wie die Gruppenzusammensetzung oder Störungen durch Lärm sein. Vielleicht liegen aber auch aufgabenspezifische Gründe vor. Das Gutachten sollte auf keinen Fall in sich widersprüchlich sein.
Dr. Britta Marfels, Petra Druckrey
Literatur
Boerner, K. (1999). Das psychologische Gutachten: Ein praktischer Leitfaden. Wein¬heim; Basel: Beltz Verlag.
Druckrey, P. (2007). Qualitätsstandards für Verfahren zur Kompetenzfeststellung im Übergang Schule – Beruf. (Hg.): Bundesinstitut für Berufsbildung und Institut für Maßnahmen zur Förderung der beruflichen und sozialen Eingliederung e.V.. Bonn und Moers.
Eggert, D. (1998). Von den Stärken ausgehen … Individuelle Entwicklungspläne in der Lernförderungsdiagnostik. Dortmund: Borgmann.
Graumann, C.F. (1960). Eigenschaften als Problem der Persönlichkeitsforschung. In Lersch, P., Thomae, H. (Hg.) Persönlichkeitsforschung und Persönlichkeitstheorie (Handbuch der Psychologie, Bd. 4, S. 87 – 154). Göttingen: Hogrefe
Jeserich, W. (1981). Handbuch der Weiterbildung für die Praxis in Wirtschaft und Verwaltung, Bd.1. Mitarbeiter auswählen und fördern. München; Wien: Hanser
Westhoff, K., Kluck, M.-L. (1998). Psychologische Gutachten schreiben und beurtei¬len. Berlin; Heidelberg: Springer